Unsere Anwälte sind hochspezialisiert, arbeiten wissenschaftlich fundiert und sind Experten auf ihrem Gebiet.
Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M.
Ausgezeichnete Qualifikation
Rechtsanwälte
Ihren Fragestellungen können wir mit bester Qualifikation begegnen: wir sind Rechtsanwälte/ Fachanwälte/ Patentanwälte.
Fachanwälte
Neben Fachanwaltstiteln für gewerblichen Rechtsschutz tragen wir Fachanwaltstitel für Urheberrecht und Medienrecht sowie Vergaberecht.
Patentanwälte
Sie benötigen noch mehr Expertise? Bei Bedarf wird einer unserer Patentanwälte hinzugezogen. Lernen Sie uns kennen!
Hauptsitz
Der Hauptsitz der Kanzlei horak Rechtsanwälte/ Fachanwälte/ Patentanwälte befindet sich in der Landeshauptstadt Niedersachsens in Hannover. Hier verfügen wir über zentrale Einrichtungen, auf die auch von unseren Standorten aus zugegriffen werden kann, wie Server, digitale Bibliothek, Telefonzentrale u.a.
Wir sind Rechtsanwälte und stehen mit allen anwaltlichen Berufsträgern aus der Rechtsanwaltschaft und der Patentanwaltschaft für zielorientierte Beratung und exzellente Vertretung auf höchstem fachlichen Niveau.
Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M.
Zweigstellen
Daneben halten wir weitere Zweigstellen unserer Kanzlei in einigen Metropolen vor. horak Rechtsanwälte erreichen Sie in Berlin, Bielefeld, Bremen, Düsseldorf, Frankfurt/ Main, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart und Wien.
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Keine erneute Verurteilung auch in Fällen einer wettbewerbsrechtlichen Zuwiderhandlungen wie Missbrauch einer beherrschenden Stellung
Der Grundsatz ne bis in idem, wie er in Art. 50 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verankert ist, ist dahin auszulegen, dass er auf wettbewerbsrechtliche Zuwiderhandlungen wie den Missbrauch einer beherrschenden Stellung nach Art. 102 AEUV anwendbar ist und es verbietet, dass ein Unternehmen wegen eines wettbewerbswidrigen Verhaltens, in Bezug auf das es…
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Persönlichkeitsrecht einer Minderjährigen geht vor Meinungsfreiheit
Minderjährige haben das Recht auf eine ungehinderte Entfaltung ihrer Persönlichkeit und ungestörte kindgemäße Entwicklung. Dahinter müssen auch das Informationsinteresse der Öffentlichkeit und das Recht auf Meinungsfreiheit zurückstehen. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) mit Urteil vom 15. September 2015 (VI ZR 175/14). „Auf den ersten Blick ist die Rechtsprechung des BGH nicht überraschend. Aber dem Urteil…
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Das Abwerben von Mitarbeitern ist kein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht, sondern vom Wettbewerb umfasst
Unternehmen sind regelmäßig auf der Suche nach geeigneten Arbeitskräften. Das Abwerben von Mitarbeitern gehört dabei nicht nur zum Geschäft, sondern auch zum freien Wettbewerb. Das hat das Oberlandesgericht Oldenburg mit Urteil vom 18. September 2015 in einem Verfahren auf einstweiligen Rechtsschutz entschieden (Az.: 6 U 135/15). Im konkreten Fall hat das OLG Oldenburg den Antrag…
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Der Gläubiger muss dem Schuldner einer einstweiligen Verfügung eine Warte- und Erklärungsfrist von mindestens der Berufungsfrist (§ 517 ZPO) setzen
a) Ein Anspruch auf Kostenerstattung für ein Abschlussschreiben setzt voraus, dass der Gläubiger vor dessen Übersendung eine angemessene Wartefrist von mindestens zwei Wochen nach Zustellung des Urteils, durch das die einstweilige Verfügung erlassen oder bestätigt worden ist, an den Schuldner abgewartet hat. b) Um die Kostenfolge des § 93 ZPO im Hauptsacheverfahren zu vermeiden, muss…
Originally posted 2023-03-08 10:30:07.