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Presserecht: Medienberichtertstattungsrecht, Persöhnlichkeitsrecht, Ehrschutz, Reputationsmanegement, Meinungsfreiheit und Pressefreiheit
Medienberichtertstattungsrecht, Persöhnlichkeitsrecht, Meinungsfreiheit und Pressefreiheit sind wichtige Grundfeste der Demokratie und grundrechtlich hinsichtlich der 3 letztgenannten in den Art. 1, 2 und 5 GG verankert. Aber Medienkommunikation hat unterschiedliche Seiten. Sie kann die Ehre und das Ansehen eines Menschen rechtswidrig zerstören. Als unwahre Tatsachenbehauptung, rechtswidrige oder manipulierte Fotoaufnahme oder durch Berichterstattung aus besonders privaten Sphären…
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Links zu rechtlichen Themen, Schutzrechtsanmeldungen und Blogs
Allgemeine Links zu rechtlichen Themen: horak . Rechtsanwälte: Geistiges Eigentum, Wettbewerb, Technik Intellectual Property (IP) von RA Dipl.-Ing. Michael Horak horak . Rechtsanwälte Fachanwälte: Allgemeiner Kanzleiauftritt Markenrecht: Recherche, Anmeldung und Verteidigung von Kennzeichenrechten Patentrecht: Informationen zum deutschen, europäischen und internationalen Patentrecht Urheberrecht: Grundzüge des Urheberrechts Musikrecht: Informationen zur U-/E-Musik mit Musterverträgen IP-Recht/ IT-Recht: Seite zu…
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Dürfen pharmazeutische Unternehmer kostenlose Fertigarzneimittel an Apotheker abgeben, wenn deren Verpackungen mit der Aufschrift „zu Demonstrationszwecken“ versehen sind
Dem Gerichtshof der Europäischen Union werden zur Auslegung des Art. 96 der Richtlinie 2001/83/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. November 2001 zur Schaf-fung eines Gemeinschaftskodexes für Humanarzneimittel (ABl. L 311 vom 6. November 2001, S. 67) in der zuletzt durch die Verordnung (EU) 2017/745 (ABl. L 117 vom 5. April 2017, S.…
Wir suchen anwaltliche Verstärkung. Dabei kommt für uns grundsätzlich jedes wirtschaftsrechtliche Gebiet, das Sie bevorzugen, in Betracht. Derzeit können wir Ihnen vor allem eine umfassende Praxis in den nachfolgenden Teilbereichen anbieten, in denen wir einen erheblichen Mandats- und Bearbeitungsüberschuss haben:
- gewerblicher Rechtsschutz (IP), Technikrecht, insbesondere Markenschutz, Patentschutz, Designschutz, Urheberschutz, Leistungsschutz, Verlagsrecht, Medienrecht (für Künstler, Sender, Agenturen, Verlage und Produzenten), Filmrecht, Fernsehrecht, Musikrecht,
- IT-Recht, Onlinerecht, TK-Recht, Domainrecht, Datenschutzrecht, Schutz von Persönlichkeitsrechten (Bildrecht, informationelle Selbstbestimmung etc),
- Wettbewerbsrecht,
- Kartellrecht, Vergaberecht,
- Lebensmittelrecht, Arzneimittelrecht,
- Energiewirtschaftsrecht, Energiekartellrecht und
- internationale Rechtsfragen zu den obigen IP/IT/TK/Technik-Recht- Bereichen sowie die jeweils in diesem Zusammenhang erforderliche Vertragsgestaltung (Lizenzverträge, IT-Verträge, Energielieferverträge, TK-Verträge, Verlagsverträge, Bandübernahmeverträge, Agenturverträge, Künstlerverträge, Sponsoringverträge, AGB, atypische Individualverträge) und Vertretung (auch vor Schiedsgerichten und ordentlichen Gerichten).
horak.
RECHTSANWÄLTE
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Sie haben Fragen?
Rufen Sie uns einfach an.
Eventuell kämen auch zusätzlich die nachfolgenden Teilbereiche in Betracht, sofern auch einige der obigen (zumindest zu Beginn ebenfalls) darstellbar sind:
- Arbeitsrecht;
- Handels- und Gesellschaftsrecht;
- Steuerrecht;
- Insolvenzrecht;
- internationales Wirtschaftsrecht.
horak.
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Sie können sich gerne per E-Mail bewerben.
Warum unsere Kanzlei die richtige Wahl ist
Wir arbeiten hier alle in einem freundlichen Umfeld und einem entsprechend angenehmen Gesamtklima. Leistungsgerechte Vergütung, flexible Arbeitszeiten, soziales Engagement sowie weitere Soft Skills wie freie nicht-alkoholische Getränke aller Art (einschliesslich Kaffeevariationen aus frischen Kaffeebohnen, Teevielfalt aus Vorwerk-Teemial-Maschinen), frisches, abwechselungsreiches Obst u.a. dürfen Sie von Ihrem künftigen Arbeitgeber gerne erwarten.
Sie können zu uns sowohl dann passen, wenn Sie Ihre Examina erst unlängst ablegten, als auch dann, wenn Sie bereits über Berufserfahrung verfügen. Sie müssen sich hierbei in eine Kanzlei mit derzeit 10 Kolleginnen und Kollegen, die alle im gewerblichen Rechtsschutz, Urheber- und Medienrecht nebst den weiteren vorgenannten Gebieten zu Hause sind, einfügen wollen. Natürlich sollten Sie freundlich und verbindlich auftreten, insbesondere aber auch Freude an der anwaltlichen Arbeit haben. Wenn Sie sich darüberhinaus weiterbilden wollen, “das Internet” beherrschen und zumindest nachdrückliche Grundkenntnisse der englischen Sprache mitbringen würden, so könnten wir zusammen am Gelingen Ihrer beruflichen Zukunft arbeiten.
Sofern Sie noch keinen Fachanwalt avisiert haben, würden wir Sie gerne unterstützen, indem wir “Ihr” Fachgebiet herausfinden. Dies muss zum Einen in unsere Kanzlei “passen” und vor allem Ihr Wunschgebiet sein.
Sollten Sie bereits einen Fachanwaltstitel erworben haben, so sehen wir diese Qualifikation positiv.
Wenn Sie mehr über uns erfahren möchten, können Sie auf http://www.bwlh.de oder einer unserer anderen Sites, wie http://www.iprecht.de nachsehen.
Bewerbungen per eMail (mit Lichtbild, Lebenslauf, Zeugnissen) richten Sie bitte an:
horak Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
z. Hd. RA Dipl.-Ing. Michael Horak
Georgstr. 48
30159 Hannover
Unsere Kanzlei
horak . Rechtsanwälte ist weder eine Anwaltsfabrik noch eine Feld-Wald-Wiesen-Kanzlei. Wir sind Fachanwälte und Spezialisten. Dabei streben wir eine dauerhafte Beziehung zu unseren Mandanten an, die auf Qualität, Vertrauen und Verlässlichkeit unserer Leistungen basiert.
Selbstverständlich beraten wir mittelständische Unternehmen, Konzerne und öffentlich-rechtliche Körperschaften sowie Privatpersonen auf nahezu allen Gebieten des nationalen und internationalen Wirtschaftsrechts. Das ist auch gut so.
Wir bieten jedoch mehr. Unsere Anwälte sind hochspezialisiert, arbeiten wissenschaftlich fundiert und sind Experten auf ihrem Gebiet. Als strategischer Rechtspartner haben wir ein Ziel-Erfolg.
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Die Annahme einer Täuschung über die Füllmenge („Mogelpackung“) hängt davon ab, ob der Verkehr die Vorstellung hat, dass die Größe in einem angemessenen Verhältnis zur Menge steht.
a) Ein Gericht entscheidet unter Verstoß gegen die im Zivilprozess geltende Dispositionsmaxime, wenn es seinem Urteilsausspruch über einen auf Irreführung gestützten Unterlassungsantrag einen Irreführungsaspekt zugrunde legt, den der Kläger nicht schlüssig vorgetragen hat (Fortführung von BGH, GRUR 2017, 295 – Entertain). b) Die Annahme einer Täuschung über die Füllmenge des Produkts durch die Gestaltung der…
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Ob ein Produkt Pflanzenschutzmittel ist, richtet sich nicht nur nach der Zusammensetzung, sondern auch nach der Zweckbestimmung
Die Abgrenzung ob ein Produkt als Pflanzenschutzmittel in den Verkehr gebracht wird, richtet sich nicht nur nach der – hier gleichen – Zusammensetzung, sondern auch nach der inhaltlichen Zweckbestimmung, so wie sie sich einem durchschnittlich informierten Verbraucher darstellt. OLG Celle 13. Zivilsenat, Urteil vom 24.05.2017, 13 U 207/16 – Sportrasen § 3 Abs 1 UWG,…
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Vertrag über eine Online-Anzeige ist ein Werkvertrag, der unbestimmt und damit unwirksam ist, wenn über die Werbewirksamkeit keine Bestimmung getroffen wurde
Angelehnt an die Entscheidung (BGH NJW 2010, 1449 ff., Rn. 16, Rn. 27) zieht die Kammer bei Einordnung des vorliegenden Internet-Vertrages Vergleiche mit anderen Verträgen außerhalb des Internets, die ähnliche Gegenstände betreffen. Nach Auffassung der Kammer ist die Rechtsprechung zu den Werbeverträgen im Bereich der Printmedien wegen der vergleichbaren Interessenlage auf Anzeigenschaltungen in elektronischen Branchenverzeichnissen…
Originally posted 2023-03-06 09:46:57.