Es ist möglich, innerhalb von 6 Monaten nach Anmeldung einer deutschen Marke, den Markenschutz auf weitere Länder auszudehnen und dabei den Anmeldetag der deutschen Marke auch in diesen Ländern zu sichern. Unabhängig hiervon können internationale Markenanmeldungen mit deutscher Basismarke bei dem Internationalen Markenamt (angesiedelt bei der WIPO/OMPI, Weltorganisation für gewerblichen Rechtsschutz) nach dem sog. „Madrider Marken-Abkommen (MMA)“ und dem später vereinbarten sog „Protokoll (PMMA)“ erfolgen. Zudem können europaweite Markenanmeldungen sowie nationale Auslandsanmeldungen ausgebracht werden.

1. Internationale Markenanmeldungen (IR-Marken):

Den obigen Abkommen (MMA und/oder PMMA) gehören die nachstehend genannten Länder an. Durch eine Anmeldung bei der WIPO/OMPI (Weltorganisation für gewerblichen Rechtsschutz) können wir den Schutz einer (zumeist deutschen) Basismarke auf diese Länder erweitern. Mit dieser Aufstellung möchten wir Ihnen als Anmelder die Möglichkeit geben, die für die notwendige Schutzausdehnung Ihrer Marke in Frage kommenden Länder einzeln durch Ankreuzen selbst zu bestimmen.
AG Antigua and Barbuda

AL Albania

AM Armenia

AT Austria

AU Australia**

AZ Azerbaijan

BA Bosnia and Herzegovina

BG Bulgaria

BT Bhutan

BX Benelux

BY Belarus (Weißrussland)

CH Switzerland

CN China

CU Cuba

CZ Czech Republic

DK Denmark**

DZ Algeria

EE Estonia**

EG Egypt

ES Spain

FI Finland**

FR France

GB United Kingdom**

GE Georgia**

GR Greece**

HR Croatia

HU Hungary

IE Ireland

IS Iceland**

IT Italy

JP Japan**

KE Kenya

KG Kyrgyzstan

KP Democratic People’s Republic of Korea

KZ Kazakhstan

LI Liechtenstein

LR Liberia

LS Lesotho

LT Lithuania

LV Latvia

MA Morocco

MC Monaco

MD Rep. of Moldova

MK The former Yugoslav Rep. of Macedonia

MN Mongolia

MZ Mozambique

NO Norway**

PL Poland

PT Portugal

RO Romania

RU Russian Federation

SD Sudan

SE Sweden**

SG Singapore**

SI Slovenia

SK Slovakia

SL Sierra Leone

SM San-Marino

SZ Swaziland

TJ Tajikistan

TM Turkmenistan**

TR Turkey

UA Ukraine

UZ Uzbekistan

VN Viet Nam

YU Yougoslavia

ZM Zambia

 

Die Grundamtsgebühr für eine Internationale Anmeldung beträgt für 3 Klassen 653,– Sfr. (= ca € 442,02 ). Ab der 4. Klasse erhöhen sich die Amtsgebühren um 73,– Sfr. pro Klasse. Für jedes Land, auf das sich der Schutz der Marke erstrecket, entstehen weitere Amtsgebühren von 73,– Sfr. Die amtliche Gebühr für das Einreichen über das Deutsche Patent- und Markenamt beträgt DM 345,00 (= € 176,40). Für die mit „**“ gekennzeichneten Länder sind zurzeit individuelle Gebühren (verschieden von Land zu Land) von 112,– bis 1.337,–Sfr., sowie Klassengebühren von 15,– bis 1.262,– Sfr. fällig. Unsere Gebühren können Sie entweder unserem Leistungsverzeichnis entnehmen oder nach Rücksendung dieses Formulars durch uns ( einschliesslich Amtsgebühren) berechnen lassen.

Die fett und unterstrichen gedruckten Länder sind zurzeit nur dem Protokollzum Madrider Markenabkommen zugehörig, die kursiv gedruckten Länder sind nur dem Madrider Markenabkommen zugehörig. Alle anderen Länder sind beiden Abkommen (MMA + PMMA) zugehörig.

2. Gemeinschaftsmarken:

Mit der Anmeldung einer Gemeinschaftsmarke bei dem Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) in Alicante, Spanien, kann der Markenschutz in allen 27 Ländern der Europäischen Union begehrt werden. Zur EU gehören derzeit: Luxemburg, Niederlande, Belgien, Deutschland, Dänemark, Frankreich, Finnland, Großbritannien, Griechenland, Italien, Irland, Österreich, Portugal, Spanien, Schweden, Zypern, Bulgarien, Slowakische Republik, Slowenien, Estland, Ungarn, Lettland, Littauen, Malta, Polen, Tschechische Republik, Bulgarien und Rumänien.. Bitte beachten Sie für den Fall einer eher deutschsprachigen Marke, dass die Schweiz nicht Mitglied der EU ist und daher in der Regel eine internationale Registrierung nach Ziffer 1 dieses Formulars sinnvoller ist.

Die Amtsgebühr für die Anmeldung einer Gemeinschaftsmarke in 3 Klassen beträgt 750,– € (bei elektronischer Anmeldung). Bei Eintragung der Gemeinschaftsmarke werden (bei drei Klassen) nochmals 875 € Amtsgebühren fällig. Unsere Gebühren können Sie entweder unserem Leistungsverzeichnis entnehmen oder nach Rücksendung dieses Formulars durch uns ( einschliesslich Amtsgebühren) berechnen lassen.

Die EU ist Mitglied des PMMA. Im Allgemeinen empfiehlt sich für eine europaweite Anmeldung eine nationale Basismarke nebst Internationalisierung als IR-Marke mit Bestimmungsregion EU und Schweiz.

3. Nationale Marken im Ausland:

Für Länder, die in den o. g. Abkommen nicht enthalten sind (z. B. Kanada oder früher die USA bis 01. Nov. 2003, ab 2. 11. 2003 Mitglied des PMMA), müssen nationale Anmeldungen unter Einschaltung von Auslandsvertretern erfolgen. Wir verfügen über weltweite Kontakte. Die hierbei entstehenden Kosten sind allerdings von Land zu Land sehr unterschiedlich und müssen individuell ggf. erfragt werden. Auskünfte hierzu erteilen wir gern.

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