Was ist “Medienrecht”?

Medienrecht als eigenständiges Rechtsgebiet in Form eines einzelnen Gesetzes oder auch nur systemmatisch aus rechtlicher Sicht geordneter Normen ist an sich nicht in rechtlich relevanter Weise existent. Das „Medienrecht“ entstand vielmehr aus “den neuen Medien” (BTX, Modem, Kabelübertragung etc.). Der Begriff ist bis heute branchenorientiert, umfasst aber sowohl klassische als auch “neue” Medien gleichermassen.

Wo wird “das Medienrecht” geregelt?

“Medienrecht” wird zunächst in medienspezifischen Regelungen wie Landespressegesetze, Rundfunkgesetze, Rundfunkstaatsverträge, Mediendienste Staatsvertrag, Telekommunikationsgesetz, Informations- und Kommunikationsdienstegesetz u.a.) normiert. Allerdings führt der Branchenansatz dazu, dass zum Medienrecht auch angrenzende Rechtsgebiete mit Medienbezug gehören, wie beispielsweise Wettbewerbsrecht, Urheberrecht, Markenrecht (Titelschutz), Verlagsrecht, jugendschutz-rechtliche Normen usw.

Was benötigen wir, um Ihre medienrechtlichen Fragen zu klären?

Da eine Vielzahl von Problemstellungen uns aus der Praxis bekannt sind und diese sich wegen ihrer Vielfalt nicht allgemein pauschalisieren lassen, benötigen wir zunächst Ihre Fragestellung. Sodann können wir Ihnen im Einzelnen mitteilen, welche Informationen weiter erforderlich werden.

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