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Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M.
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Unsere Anwälte sind hochspezialisiert, arbeiten wissenschaftlich fundiert und sind Experten auf ihrem Gebiet. Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M. Ausgezeichnete Qualifikation Rechtsanwälte Ihren Fragestellungen können wir mit bester Qualifikation begegnen: wir sind Rechtsanwälte/ Fachanwälte/ Patentanwälte. Fachanwälte Neben Fachanwaltstiteln für gewerblichen Rechtsschutz tragen wir Fachanwaltstitel für Urheberrecht und Medienrecht sowie Vergaberecht. Patentanwälte Sie benötigen noch mehr Expertise?…
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Der von der Verdachtsberichtserstattung Betroffene kann bei späterer Ausräumung des Verdachts von dem Presseorgan nicht die Richtigstellung der ursprünglichen Berichterstattung, sondern nur die nachträgliche Mitteilung (Nachtrag) verlangen, dass nach Klärung des Sachverhalts der berichtete Verdacht nicht mehr aufrechterhalten werde
Nachtrag zu einer ursprünglich zulässigen Verdachtsberichterstattung nach Ausräumung des Verdachts Der vom VI. Zivilsenat heute entschiedene Fall betrifft die Frage eines Berichtigungsanspruchs des Betroffenen bei einer ursprünglich zulässigen Verdachtsberichterstattung, wenn der Tatverdacht später ausgeräumt wird. Der Kläger ist ehemaliger Chefjustiziar einer Bank. Er verlangt die Richtigstellung einer ihn betreffenden Berichterstattung in einem von der Beklagten…
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Gebietsmonopol der Verwertungsgesellschaft OSA (tschechische GEMA) beschränken zwar den freien Dienstleistungsverkehr, aber diese Beschränkung ist gerechtfertigt
Mit Urteil vom 27.02.2014 (Az.: C-351/12) hat der EuGH entschieden, dass das Gebietsmonopol der Verwertungsgesellschaft OSA – dem tschechischen Pendant zur GEMA – zwar grundsätzlich den freien Dienstleistungsverkehr beschränkt, dass diese Beschränkung aber gerechtfertigt ist, solange es nach dem Unionsrecht keine anderen Methoden gibt, mit denen das gleiche Schutzniveau für die Urheberrechte erreicht werden kann.…
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Geldentschädigung wegen Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Internetveröffentlichung ist nicht anders zu bemessen als eine Entschädigung wegen eines Artikels in den Print-Medien
Eine Geldentschädigung wegen Verletzung des allgemeinen Persönlichkeits-rechts durch eine Internetveröffentlichung ist nicht generell höher oder nied-riger zu bemessen als eine Entschädigung wegen eines Artikels in den Print-Medien. Die Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts kann demjenigen, der persönlichkeitsrechtsverletzende eigene Inhalte im Internet zum Abruf bereit hält, auch insoweit zuzurechnen sein, als sie erst durch die Weiterverbreitung des…
Originally posted 2023-03-06 09:46:35.