Internationales Markenrecht
Es ist möglich, innerhalb von 6 Monaten nach Anmeldung einer deutschen Marke, den Markenschutz auf weitere Länder auszudehnen und dabei den Anmeldetag der deutschen Marke auch in diesen Ländern zu sichern. Unabhängig hiervon können internationale Markenanmeldungen mit deutscher Basismarke bei dem Internationalen Markenamt (angesiedelt bei der WIPO/OMPI, Weltorganisation für gewerblichen Rechtsschutz) nach dem sog. “Madrider Marken-Abkommen (MMA)” und dem später vereinbarten sog “Protokoll (PMMA)” erfolgen. Zudem können europaweite Markenanmeldungen sowie nationale Auslandsanmeldungen ausgebracht werden.
1. Internationale Markenanmeldungen (IR-Marken):
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Den obigen Abkommen (MMA und/oder PMMA) gehören die nachstehend genannten Länder an. Durch eine Anmeldung bei der WIPO/OMPI (Weltorganisation für gewerblichen Rechtsschutz) können wir den Schutz einer (zumeist deutschen) Basismarke auf diese Länder erweitern. Mit dieser Aufstellung möchten wir Ihnen als Anmelder die Möglichkeit geben, die für die notwendige Schutzausdehnung Ihrer Marke in Frage kommenden Länder einzeln durch Ankreuzen selbst zu bestimmen. |
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AG Antigua and Barbuda
AL Albania
AM Armenia
AT Austria
AU Australia**
AZ Azerbaijan
BA Bosnia and Herzegovina
BG Bulgaria
BT Bhutan
BX Benelux
BY Belarus (Weißrussland)
CH Switzerland
CN China
CU Cuba
CZ Czech Republic
DK Denmark** |
DZ Algeria
EE Estonia**
EG Egypt
ES Spain
FI Finland**
FR France
GB United Kingdom**
GE Georgia**
GR Greece**
HR Croatia
HU Hungary
IE Ireland
IS Iceland**
IT Italy
JP Japan**
KE Kenya
KG Kyrgyzstan
KP Democratic People’s Republic of Korea |
KZ Kazakhstan
LI Liechtenstein
LR Liberia
LS Lesotho
LT Lithuania
LV Latvia
MA Morocco
MC Monaco
MD Rep. of Moldova
MK The former Yugoslav Rep. of Macedonia
MN Mongolia
MZ Mozambique
NO Norway**
PL Poland
PT Portugal
RO Romania |
RU Russian Federation
SD Sudan
SE Sweden**
SG Singapore**
SI Slovenia
SK Slovakia
SL Sierra Leone
SM San-Marino
SZ Swaziland
TJ Tajikistan
TM Turkmenistan**
TR Turkey
UA Ukraine
UZ Uzbekistan
VN Viet Nam
YU Yougoslavia
ZM Zambia
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Die Grundamtsgebühr für eine Internationale Anmeldung beträgt für 3 Klassen 653,– Sfr. (= ca € 442,02 ). Ab der 4. Klasse erhöhen sich die Amtsgebühren um 73,– Sfr. pro Klasse. Für jedes Land, auf das sich der Schutz der Marke erstrecket, entstehen weitere Amtsgebühren von 73,– Sfr. Die amtliche Gebühr für das Einreichen über das Deutsche Patent- und Markenamt beträgt DM 345,00 (= € 176,40). Für die mit “**” gekennzeichneten Länder sind zurzeit individuelle Gebühren (verschieden von Land zu Land) von 112,– bis 1.337,–Sfr., sowie Klassengebühren von 15,– bis 1.262,– Sfr. fällig. Unsere Gebühren können Sie entweder unserem Leistungsverzeichnis entnehmen oder nach Rücksendung dieses Formulars durch uns ( einschliesslich Amtsgebühren) berechnen lassen.
Die fett und unterstrichen gedruckten Länder sind zurzeit nur dem Protokollzum Madrider Markenabkommen zugehörig, die kursiv gedruckten Länder sind nur dem Madrider Markenabkommen zugehörig. Alle anderen Länder sind beiden Abkommen (MMA + PMMA) zugehörig. |
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Mit der Anmeldung einer Gemeinschaftsmarke bei dem Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) in Alicante, Spanien, kann der Markenschutz in allen 27 Ländern der Europäischen Union begehrt werden. Zur EU gehören derzeit: Luxemburg, Niederlande, Belgien, Deutschland, Dänemark, Frankreich, Finnland, Großbritannien, Griechenland, Italien, Irland, Österreich, Portugal, Spanien, Schweden, Zypern, Bulgarien, Slowakische Republik, Slowenien, Estland, Ungarn, Lettland, Littauen, Malta, Polen, Tschechische Republik, Bulgarien und Rumänien.. Bitte beachten Sie für den Fall einer eher deutschsprachigen Marke, dass die Schweiz nicht Mitglied der EU ist und daher in der Regel eine internationale Registrierung nach Ziffer 1 dieses Formulars sinnvoller ist.
Die Amtsgebühr für die Anmeldung einer Gemeinschaftsmarke in 3 Klassen beträgt 750,– € (bei elektronischer Anmeldung). Bei Eintragung der Gemeinschaftsmarke werden (bei drei Klassen) nochmals 875 € Amtsgebühren fällig. Unsere Gebühren können Sie entweder unserem Leistungsverzeichnis entnehmen oder nach Rücksendung dieses Formulars durch uns ( einschliesslich Amtsgebühren) berechnen lassen.
Die EU ist Mitglied des PMMA. Im Allgemeinen empfiehlt sich für eine europaweite Anmeldung eine nationale Basismarke nebst Internationalisierung als IR-Marke mit Bestimmungsregion EU und Schweiz. |
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3. Nationale Marken im Ausland:
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Für Länder, die in den o. g. Abkommen nicht enthalten sind (z. B. Kanada oder früher die USA bis 01. Nov. 2003, ab 2. 11. 2003 Mitglied des PMMA), müssen nationale Anmeldungen unter Einschaltung von Auslandsvertretern erfolgen. Wir verfügen über weltweite Kontakte. Die hierbei entstehenden Kosten sind allerdings von Land zu Land sehr unterschiedlich und müssen individuell ggf. erfragt werden. Auskünfte hierzu erteilen wir gern. |
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