Persönlichkeitsrecht einer Minderjährigen geht vor Meinungsfreiheit
Minderjährige haben das Recht auf eine ungehinderte Entfaltung ihrer Persönlichkeit und ungestörte kindgemäße Entwicklung. Dahinter müssen auch das Informationsinteresse der Öffentlichkeit und das Recht auf Meinungsfreiheit zurückstehen. Das entschied der…