Veranstaltungsrecht für Konzert- und Tourneeveranstalter, Gastspieldirektionen, Künstlermanager, Eventagenturen, Künstler, Entertainer, Touristikunternehmen, Veranstaltungsstätten
Ohne eine entsprechende “Veranstaltung”, einen “Event”, ein “Entertainment” gäbe es viele Formen der Freizeitgestaltung nicht. Wir beraten und vertreten Konzert- und Tourneeveranstalter, Gastspieldirektionen, Künstlermanager, Eventagenturen, Künstler, Entertainer, Touristikunternehmen, Veranstaltungsstätten, Sicherheitsunternehmen, Einzelpersonen und Medienunternehmen im Veranstaltungsrecht/ Eventrecht. Dies umfasst auch die nachfolgenden Themen:
Künstlersozialabgabepflicht von Agenturen, Gastspiel- und Konzertdirektionen
Gebührenkonflikte mit der GEMA, der GVL und anderen Verwertungsgesellschaften
Vertragsgestaltung für Veranstalter und Beteiligte (Veranstalter, Veranstaltungsstätten, Veranstaltungstechnik (Ton, Licht, Bühne etc.), Künstler, Gastspielagentur, Gastronomen, Hoteliers etc)
Behördliche Erlaubnisse für Auftritte ausländischer Künstler im Inland
Umsatzsteuerbefreiung gem. § 4 Nr. 20 a) und b) UStG, Anwendung des Regel- und ermäßigten Umsatzsteuersatzes, Steuerbarkeit bei grenzüberschreitenden Leistungen, Beschränkte Steuerpflicht
Arbeitsrechtliche Fragen im Rahmen des Veranstaltungsrechts
Markenrechtliche, titelschutzrechtliche und wettbewerbsrechtliche Fragen im Rahmen des Veranstaltungsrechts
Urheberrechtsprobleme
Kundenschutz und Konzeptionsschutz im Agenturgewerbe
Haftung von Veranstaltern.
Für die Durchführung schon kleiner Veranstaltungen bedarf es eines Vertragsbündels; mittlere und grosse Veranstaltungen erfordern eine Vielzahl an Rechtsverhältnissen und – bei jeder Live-Veranstaltung – schnellste Reaktion auf Unvorhersehbares in einer rechtlich einwandfreien Art und Weise. (mehr …)
Originally posted 2013-11-22 16:33:28.