Veranstaltungsrecht für Konzert- und Tourneeveranstalter, Gastspieldirektionen, Künstlermanager, Eventagenturen, Künstler, Entertainer, Touristikunternehmen, Veranstaltungsstätten

Ohne eine entsprechende “Veranstaltung”, einen “Event”, ein “Entertainment” gäbe es viele Formen der Freizeitgestaltung nicht. Wir beraten und vertreten Konzert- und Tourneeveranstalter, Gastspieldirektionen, Künstlermanager, Eventagenturen, Künstler, Entertainer, Touristikunternehmen, Veranstaltungsstätten, Sicherheitsunternehmen, Einzelpersonen und Medienunternehmen im Veranstaltungsrecht/ Eventrecht. Dies umfasst auch die nachfolgenden Themen:

Künstlersozialabgabepflicht von Agenturen, Gastspiel- und Konzertdirektionen

Gebührenkonflikte mit der GEMA, der GVL und anderen Verwertungsgesellschaften

Vertragsgestaltung für Veranstalter und Beteiligte (Veranstalter, Veranstaltungsstätten, Veranstaltungstechnik (Ton, Licht, Bühne etc.), Künstler, Gastspielagentur, Gastronomen, Hoteliers etc)

Behördliche Erlaubnisse für Auftritte ausländischer Künstler im Inland

Umsatzsteuerbefreiung gem. § 4 Nr. 20 a) und b) UStG, Anwendung des Regel- und ermäßigten Umsatzsteuersatzes, Steuerbarkeit bei grenzüberschreitenden Leistungen, Beschränkte Steuerpflicht

Arbeitsrechtliche Fragen im Rahmen des Veranstaltungsrechts

Markenrechtliche, titelschutzrechtliche und wettbewerbsrechtliche Fragen im Rahmen des Veranstaltungsrechts

Urheberrechtsprobleme

Kundenschutz und Konzeptionsschutz im Agenturgewerbe

Haftung von Veranstaltern.

Für die Durchführung schon kleiner Veranstaltungen bedarf es eines Vertragsbündels; mittlere und grosse Veranstaltungen erfordern eine Vielzahl an Rechtsverhältnissen und – bei jeder Live-Veranstaltung – schnellste Reaktion auf Unvorhersehbares in einer rechtlich einwandfreien Art und Weise. Wir begleiten nicht nur alle Rechtsfragen vor einer Veranstaltung; vielmehr sind wir auch anlässlich Ihrer Veranstaltung präsent, um Unvorhersehbare Problemfälle sofort zu lösen. Alle unsere Fachanwälte für Urheber- und Medienrecht sind darüberhinaus auch englischsprachig, so dass die Kommunikation im internationalen Veranstaltungsrecht sicher gestellt ist. Natürlich stehen wir auch nach der Veranstaltung im Zuge deren Abwicklung Ihnen weiter zur Seite.

Originally posted 2013-11-22 16:33:28.

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