Veranstaltungsrecht für Konzert- und Tourneeveranstalter, Gastspieldirektionen, Künstlermanager, Eventagenturen, Künstler, Entertainer, Touristikunternehmen, Veranstaltungsstätten

Ohne eine entsprechende “Veranstaltung”, einen “Event”, ein “Entertainment” gäbe es viele Formen der Freizeitgestaltung nicht. Wir beraten und vertreten Konzert- und Tourneeveranstalter, Gastspieldirektionen, Künstlermanager, Eventagenturen, Künstler, Entertainer, Touristikunternehmen, Veranstaltungsstätten, Sicherheitsunternehmen, Einzelpersonen und Medienunternehmen im Veranstaltungsrecht/ Eventrecht. Dies umfasst auch die nachfolgenden Themen:

Künstlersozialabgabepflicht von Agenturen, Gastspiel- und Konzertdirektionen

Gebührenkonflikte mit der GEMA, der GVL und anderen Verwertungsgesellschaften

Vertragsgestaltung für Veranstalter und Beteiligte (Veranstalter, Veranstaltungsstätten, Veranstaltungstechnik (Ton, Licht, Bühne etc.), Künstler, Gastspielagentur, Gastronomen, Hoteliers etc)

Behördliche Erlaubnisse für Auftritte ausländischer Künstler im Inland

Umsatzsteuerbefreiung gem. § 4 Nr. 20 a) und b) UStG, Anwendung des Regel- und ermäßigten Umsatzsteuersatzes, Steuerbarkeit bei grenzüberschreitenden Leistungen, Beschränkte Steuerpflicht

Arbeitsrechtliche Fragen im Rahmen des Veranstaltungsrechts

Markenrechtliche, titelschutzrechtliche und wettbewerbsrechtliche Fragen im Rahmen des Veranstaltungsrechts

Urheberrechtsprobleme

Kundenschutz und Konzeptionsschutz im Agenturgewerbe

Haftung von Veranstaltern.

Für die Durchführung schon kleiner Veranstaltungen bedarf es eines Vertragsbündels; mittlere und grosse Veranstaltungen erfordern eine Vielzahl an Rechtsverhältnissen und – bei jeder Live-Veranstaltung – schnellste Reaktion auf Unvorhersehbares in einer rechtlich einwandfreien Art und Weise. (mehr …)

Originally posted 2013-11-22 16:33:28.

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Medienarbeitsrecht

Arbeitgeber und Arbeitnehmer der Medienbranche beraten und vertreten wir in allen arbeitsrechtlichen Fragen. So unterstützen wir den Abschluss und die Aufhebung von Arbeitsverträgen und vertreten in arbeitsgerichtlichen Verfahren. Darüber hinaus beraten wir im Künstlersozialrecht. Dementsprechend beraten wir zu Tendenzbetrieben und Tendenzunternehmen, vertreten in Statusprozessen bezüglich Redaktionsstatute und beraten zu einschlägigen Tarifverträgen

Unsere Fachanwälte für Urheber- und Medienrecht beraten Medienunternehmen und Medienschaffende zum Medienarbeitsrecht. Natürlich helfen wir Arbeitgebern bei Personalmaßnahmen. Gerade Medienunternehmen benötigen häufig einen flexiblen Personaleinsatz, bis hin zur Befristung. Umgekehrt haben Medien-Arbeitnehmer ein Bedürfnis an Sicherheit und Planbarkeit ihrer beruflichen Zukunft. (mehr …)

Originally posted 2013-11-22 16:31:43.

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