Wie melde ich ein Design beim deutschen Patentamt an?
Geschmacksmusterschutz kann begründet werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
1. Schutzfähige Gegenstände
Als Geschmacksmuster kann gemäß § 1 Nr. 1 GeschmMG die zweidimensionale oder dreidimensionale Erscheinungs-form eines ganzen Erzeugnisses oder eines Teils davon geschützt werden. Durch ein Geschmacksmuster wird also die Gestaltung einer Fläche – zum Beispiel eines Stoffes oder einer Tapete – oder die äußere Gestaltung eines drei-dimensionalen Gegenstandes geschützt. Hier spielen die Linien, Konturen, Farben, die Gestalt und die Oberflächen-struktur des Erzeugnisses eine Rolle. Ein Erzeugnis ist dabei jeder industrielle oder handwerkliche Gegenstand, ein-schließlich Verpackung, Ausstattung, grafischer Symbole und typografischer Schriftzeichen sowie Einzelteile, die zu einem komplexen Erzeugnis zusammengebaut werden können. Ein Computerprogramm gilt nicht als Erzeugnis. (mehr …)
Originally posted 2013-11-13 16:11:49.