Folgende Voraussetzungen müssen kummulativ vorliegen, um den Titel “Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht” verliehen zu bekommen.

Anforderungen an die anwaltliche Tätigkeit für den Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

Voraussetzung für die Verleihung einer Fachanwaltsbezeichnung ist eine dreijährige Zulassung und Tätigkeit innerhalb der letzten sechs Jahre vor Antragstellung.

Erwerb der besonderen theoretischen Kenntnisse für den Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

Der Erwerb besonderer theoretischer Kenntnisse setzt in der Regel voraus, dass der Antragsteller an einem auf die Fachanwaltsbezeichnung vorbereitenden anwaltsspezifischen Lehrgang teilgenommen hat, der alle relevanten Bereiche des Fachgebiets umfasst. Die Gesamtdauer des Lehrgangs muss, Leistungskontrollen nicht eingerechnet, mindestens 120 Zeitstunden betragen.

Wird der Antrag auf Verleihung der Fachanwaltschaft nicht in dem Kalenderjahr gestellt, in dem der Lehrgang begonnen hat, ist ab diesem Jahr Fortbildung in Art und Umfang von § 15 FAO nachzuweisen. Lehrgangszeiten sind anzurechnen.

Praktische Voraussetzungen für den FA für Urheberrecht und Medienrecht

Es müssen 80 Fälle aus allen Bereichen des Urheber- und Medienrechts. Von diesen Fällen müssen sich mindestens je 5 auf die Kerngebiete beziehen. Mindestens 20 Fälle müssen gerichtliche Verfahren sein.

Für das Fachgebiet Urheber- und Medienrecht sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen:

1. Urheberrecht einschließlich des Rechts der Wahrnehmungsgesellschaften, Leistungsschutzrechte, Urhebervertragsrecht, internationale Urheberrechtsabkommen,

2. Verlagsrecht einschließlich Musikverlagsrecht,

3. Recht der öffentlichen Wort- und Bildberichterstattung,

4. Rundfunkrecht,

5. wettbewerbsrechtliche und werberechtliche Bezüge des Urheber- und Medienrechts, Titelschutz,

6. Grundzüge des Mediendienste-, Teledienste- und Telekommunikationsrechts, des Rechts der Unterhaltungs- und Kulturveranstaltungen sowie des Rechts der deutschen und europäischen Kulturförderung.

In unserer Kanzlei finden Sie Fachanwälte für Urheber- und Medienrecht.

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